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Das Kind im Umgangsverfahren
Das Kindeswohl ist zentraler Maßstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend für das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls, das Verhältnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklärt. An diesen Missstand knüpft die Autorin an und entwickelt - ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante völkerrechtliche/europäische Rechtsquellen einbeziehend - eine eigene Definition des Kindeswohls im ...

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